Der Grenzüberschreitende Unternehmenskauf im İnternationalen Vertragsrecht

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2024-06
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1. Hamur
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275,00TL
220,00TL
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Der Grenzüberschreitende Unternehmenskauf im İnternationalen Vertragsrecht
Der Grenzüberschreitende Unternehmenskauf im İnternationalen Vertragsrecht
220.00

Die Gesellschaften streben danach, global tätig zu sein, um neue Märkte zu erschließen, die Nachfrage zu steigern und manchmal auch, um die Erfüllung von Nachfragen kostengünstiger zu gestalten. Zu diesem Zweck ziehen es die Gesellschaften vor, anstatt eine neue Struktur von Grund auf zu schaffen, bestehende Strukturen durch Übernahmen in ihr eigenes Gefüge zu integrieren und dadurch zu wachsen. In diesem Zusammenhang sind die grenzüberschreitende Unternehmenskäufe ihrer Natur nach äußerst komplex und vielschichtig. Insbesondere bei den grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen kann die Bestimmung des anzuwendenden Rechts für die Streitigkeiten eine äußerst komplexe Angelegenheit werden. Angesichts der zunehmenden Handelsbeziehungen zwischen der Türkei und Deutschland und der häufigen Übernahmen türkischer Unternehmen durch deutsche Gesellschaften zielt diese Arbeit darauf ab, durch eine vergleichende Betrachtung des deutschen und türkischen Rechts im Kontext grenzüberschreitender Unternehmenskäufen im Rahmen des internationalen Vertragsrechts aufzuzeigen, wie das anzuwendende Recht in möglichen rechtlichen Streitigkeiten ermittelt werden kann.(ARKA KAPAKTAN)

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

LITERATURVERZEICHNIS

 

A. Einführung

 

B. Unternehmenskauf

I. Asset Deal

II. Share Deal

 

C. Anwendungsbereiche der Kollisionsrechte

I. Anwendungsbereich des EGBGB

II. Anwendungsbereich der Rom I-VO nach Art. 1 Rom I-VO

1. Sachlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Rom I-VO

2. Räumlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Abs. 4 und Art. 2 Rom I-VO

3. Zeitlicher Anwendungsbereich nach Art. 28 Rom I-VO

III. Anwendungsbereich des MÖHUK nach Art. 1 Abs. 1 MÖHUK

IV. Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG) nach Art. 1 CISG

 

D. Bestimmung des Vertragsstatuts

I. Rechtswahl nach Art 3 Rom I-VO und Art. 24 MÖHUK

1. Ausdrückliche Rechtswahl nach Art. 3 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 1 S. 1 MÖHUK

2. Stillschweigende Rechtswahl nach Art. 3 Abs 1 S. 2 Alt. 2 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 1 S. 2 MÖHUK

3. Grenzen

II. Fehlende Rechtswahl

1. Vertragskatalog Art. 4 Abs. 1 Rom I-VO

2. Anknüpfung nach der charakteristischen Leistung des Vertrags nach Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 4 S. 2 MÖHUK

3. Anknüpfung nach der engeren Verbindung Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 4 S. 3 MÖHUK

4. Anknüpfung nach der engsten Verbindung Art. 4 Abs. 4 Rom I-VO Art. 24 Abs 4 S. 1 MÖHUK

 

E. Umfang des Vertragsstatuts nach Art. 10, 12 Rom I-VO und Art. 32 Abs. 1 MÖHUK

I. Allgemeines

II. Schranken

 

F. Form nach Art. 11 Rom I-VO und Art. 7 MÖHUK

 

G. Vertragserfüllung

 

H. Schiedsvereinbarungen

I. Bestimmung des Schiedsvereinbarungsstatuts

1. Anknüpfungsgrundsatz

2. Form der Schiedsvereinbarung

II. Das in Schiedsverfahren auf die Hauptsache anzuwendende Recht

 

I. FAZIT

 

J. Gesetzgebung

I. Gesetz über internationales Privat-Und Verfahrensrecht (Die Türkei)

II. Gesetz über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Die Türkei)

III. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Deutschland)

IV. Zivilprozessordnung (Buch 10) (Deutschland)

V. Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO)

VI. Europäisches Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April 1961

VII. New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958

Die Gesellschaften streben danach, global tätig zu sein, um neue Märkte zu erschließen, die Nachfrage zu steigern und manchmal auch, um die Erfüllung von Nachfragen kostengünstiger zu gestalten. Zu diesem Zweck ziehen es die Gesellschaften vor, anstatt eine neue Struktur von Grund auf zu schaffen, bestehende Strukturen durch Übernahmen in ihr eigenes Gefüge zu integrieren und dadurch zu wachsen. In diesem Zusammenhang sind die grenzüberschreitende Unternehmenskäufe ihrer Natur nach äußerst komplex und vielschichtig. Insbesondere bei den grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen kann die Bestimmung des anzuwendenden Rechts für die Streitigkeiten eine äußerst komplexe Angelegenheit werden. Angesichts der zunehmenden Handelsbeziehungen zwischen der Türkei und Deutschland und der häufigen Übernahmen türkischer Unternehmen durch deutsche Gesellschaften zielt diese Arbeit darauf ab, durch eine vergleichende Betrachtung des deutschen und türkischen Rechts im Kontext grenzüberschreitender Unternehmenskäufen im Rahmen des internationalen Vertragsrechts aufzuzeigen, wie das anzuwendende Recht in möglichen rechtlichen Streitigkeiten ermittelt werden kann.(ARKA KAPAKTAN)

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

LITERATURVERZEICHNIS

 

A. Einführung

 

B. Unternehmenskauf

I. Asset Deal

II. Share Deal

 

C. Anwendungsbereiche der Kollisionsrechte

I. Anwendungsbereich des EGBGB

II. Anwendungsbereich der Rom I-VO nach Art. 1 Rom I-VO

1. Sachlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Rom I-VO

2. Räumlicher Anwendungsbereich nach Art. 1 Abs. 4 und Art. 2 Rom I-VO

3. Zeitlicher Anwendungsbereich nach Art. 28 Rom I-VO

III. Anwendungsbereich des MÖHUK nach Art. 1 Abs. 1 MÖHUK

IV. Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts (CISG) nach Art. 1 CISG

 

D. Bestimmung des Vertragsstatuts

I. Rechtswahl nach Art 3 Rom I-VO und Art. 24 MÖHUK

1. Ausdrückliche Rechtswahl nach Art. 3 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 1 S. 1 MÖHUK

2. Stillschweigende Rechtswahl nach Art. 3 Abs 1 S. 2 Alt. 2 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 1 S. 2 MÖHUK

3. Grenzen

II. Fehlende Rechtswahl

1. Vertragskatalog Art. 4 Abs. 1 Rom I-VO

2. Anknüpfung nach der charakteristischen Leistung des Vertrags nach Art. 4 Abs. 2 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 4 S. 2 MÖHUK

3. Anknüpfung nach der engeren Verbindung Art. 4 Abs. 3 Rom I-VO und Art. 24 Abs. 4 S. 3 MÖHUK

4. Anknüpfung nach der engsten Verbindung Art. 4 Abs. 4 Rom I-VO Art. 24 Abs 4 S. 1 MÖHUK

 

E. Umfang des Vertragsstatuts nach Art. 10, 12 Rom I-VO und Art. 32 Abs. 1 MÖHUK

I. Allgemeines

II. Schranken

 

F. Form nach Art. 11 Rom I-VO und Art. 7 MÖHUK

 

G. Vertragserfüllung

 

H. Schiedsvereinbarungen

I. Bestimmung des Schiedsvereinbarungsstatuts

1. Anknüpfungsgrundsatz

2. Form der Schiedsvereinbarung

II. Das in Schiedsverfahren auf die Hauptsache anzuwendende Recht

 

I. FAZIT

 

J. Gesetzgebung

I. Gesetz über internationales Privat-Und Verfahrensrecht (Die Türkei)

II. Gesetz über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Die Türkei)

III. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Deutschland)

IV. Zivilprozessordnung (Buch 10) (Deutschland)

V. Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO)

VI. Europäisches Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit vom 21. April 1961

VII. New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958

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Kapat